Durchgängiges Tempo 30

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Schild Tempo 30

An beiden Ortsenden der Bundesstraße fahren PKW und LKW oft mit überhöhter Geschwindigkeit. Insbesondere das Beschleunigen und Abbremsen der LKW führt zu einem permanenten tieffrequenten Dröhnen und Brummen, welches sich auch durch Schallschutz nur schwer dämmen lässt. Die im Ort geltende Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 gilt für die beiden Ortsenden nicht; stattdessen gilt Tempo 50 und teilweise auch Tempo 70. So sind z.B. in den Ort abbiegende LKW aus dem Gewerbegebiet „Dorfwiesen“ bei Tag und Nacht sehr laut von den hier lebenden Menschen zu hören.

Wir sind der Ansicht, dass mindestens ab den Ortstafeln durchgängig Temp 30 gelten sollte. Zudem fordern wir eine Geschwindigkeitsstaffelung im Bereich der Ortsausgänge. Hierbei soll der Verkehr stufenweise die Geschwindigkeit von 100 auf 70 über 50 bis letztlich 30 km/h reduzieren. Diese Maßnahmen halten wir für erforderlich, dass es erfahrungsgemäß viele Verkehrsteilnehmer gibt, die leider nicht vorausschauend fahren. So kommt es häufig vor, dass erst unmittelbar vor der Ortstafel die Geschwindigkeit drastisch reduziert wird. Diese Fahrweise ist nicht umweltfreundlich und versuracht einen vermeidbaren Lärm, der die Anwohner unnötig belastet.

Die Geschwindigkeit sollte auch vor der Einfahrt in den Ort durch Blitzer überwacht werden.

Reihenfolge
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